S t a a t l i c h e   G r u n d s c h u l e   E r l a u

 

Schulische Daten


Schulleitung  

 

stv. Schulleitung

Hortleitung

Sekretariat

Hausmeister  

 

Frau Jäger  

 

Frau Sterzing

 

Frau Heysing

 

Frau Engel 

 

Herr Rößner   

 

 

  

 

"Merkwürdiges" für Erziehungsberechtigte

 Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern/Erziehungsberechtigten

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für:

 - regelmäßigen Schulbesuch

 - pünktliches Erscheinen zum Unterricht

 

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

 Am ersten Tag bis 08:00 Uhr

 

- im Sekretariat anrufen, bitte auch den Anrufbeantworter benutzen (wenn das Sekretariat nicht besetzt ist)

- E-Mail an die Klassenleitung oder die Schule schicken


Krankheit

- schriftliche Entschuldigung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten

- bei längeren Erkrankungen ärztliches Attest


Fehlen OHNE Entschuldigung

- mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Schulpflichtverletzung -> MELDEPFLICHTIG


Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage)

- schriftlich beantragen, mit Begründung

- Antrag 2-3 Wochen vor einem besonderen Anlass beantragen

- Antrag unter "Formulare"


Fragen? Probleme? Informationen?

Wir beraten Sie gerne: die Lehrer/innen - die Erzieher/innen - die Schulleitung


Unterrichtszeiten

 










  

 




















Unsere Klassen

 

 

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Frau Höhn

Frau Thörmer

Frau Sterzing

Frau Aller

 

 

Schulelternsprecher

Vorsitz

 

Stellvertretung

Frau Ritz

Frau Mönch

 

 


Hausordnung der Grundschule Erlau

FREUNDLICH Ÿ FRIEDLICH Ÿ RÜCKSICHTSVOLL Ÿ ZUVERLÄSSIG

 Friedlich und freundlich

 

… gehen wir miteinander um

… sind wir gegenüber allen in der Schule

 

Rücksichtsvoll

… verhalten wir uns im täglichen Miteinander

… achten wir das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und der Erwachsenen

… verhalten wir uns im Schulhaus und Klassenraum

… verhalten und bewegen wir uns leise und langsam auf den Fluren

 

Zuverlässig

… sind wir, indem wir pünktlich zum Unterricht erscheinen

… sind wir, indem wir die bekannten Regeln und Absprachen einhalten (Verhalten auf dem Weg zur Turnhalle, in der Toilette, beim Essen im Klassen- und Speiseraum, Smartphones, Smartwatches, Tablets o.ä. sind laut ThürSchulG §30 Abs. 3a verboten)

… sind wir bei der Befolgung von Anweisungen der Lehrerinnen, Erzieherinnen und des gesamten Schulpersonals

… sind wir bei der Erledigung unserer Aufgaben

… sind wir bei der Pflege und Sauberhaltung unseres Klassenraumes und des gesamten Schulgebäudes und -hofes

 

Leider kann es immer wieder vorkommen, dass jemand diese Regeln bricht, dann sind folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Wir bitten  um Verzeihung bei demjenigen, der verletzt oder geschädigt wurde. Das kann auch schriftlich verlangt werden.
  • Wiederholte      Regelverstöße und besonders schlimme Regelverletzungen können zum Ausschluss von bestimmten Veranstaltungen führen.
  • Verstöße gegen die Hausordnung werden laut Thüringer Schulgesetz mit pädagogischen     Maßnahmen und/oder Ordnungsmaßnahmen geahndet. 

 

Fehltage

Entschuldigung des Schülers bei Krankheit:

Am ersten Tag reicht eine telefonische Entschuldigung bis 08:00 Uhr.

Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter - er wird regelmäßig abgehört!

Bei Wiederaufnahme der Lerntätigkeit ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern vorzulegen.

Bei Krankheit von mehr als 3 Tagen kann die Schule eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Facharzttermine sind möglichst auf den Nachmittag zu legen.


Kopflausbefall

 

 

Wir möchten Sie darum bitten, bei Ihrem Kind eine Kontrolle vorzunehmen. Sollten Kopfläuse von Ihnen festgestellt werden, führen Sie bitte eine entsprechende Behandlung durch, bitte auch an die Nachbehandlung denken.

 Grundsätzlich gelten auch für die Frage, ab wann Kinder nach einem festgestellten Lausbefall die Schule oder den Kindergarten wieder besuchen dürfen, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Der § 34 Abs. 1 sieht vor, dass betroffene Kinder die Einrichtung nicht besuchen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung des Lausbefalls durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Ärztliches Urteil kann in diesem Fall ein Attest über die Lausfreiheit sein.

 

 Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme. Nur wenn Kinder kontrolliert werden, besteht die Chance, dieses Problem in den Griff zu bekommen. 

 


Beurlaubung von Schülern

  1.  Bis zu 3 Tage im Schuljahr können die Eltern Freistellungen bei der Klassenlehrerin beantragen.
  2.  In dringenden Ausnahmefällen kann die Schulleitung bis zu 15 Unterrichtstage, sowie unmittelbar vor und nach den Ferien, freistellen.
  3.  Das Schulamt stellt auf Antrag der Eltern in sonstigen Fällen frei. (z.B. bei Kuren)


Sicherheit im und auf dem Schulgelände

 Die Schultüren bleiben während der Unterrichtszeiten verschlossen.  

 

Das Befahren des Schulgeländes ist grundsätzlich verboten!

- Ausnahmen: Mitarbeiter der Schule, Versorgungsfahrzeuge, mit Genehmigung der Schulleitung

  • In der Straße „Zeppelinweg“ (direkt vor der Schule) darf zu bestimmten Zeiten nicht geparkt oder gehalten werden, um den Schülertransportverkehr nicht zu beeinträchtigen.
  • Bitte nutzen Sie die kostenfreien Parkplätze in der Straße der Jugend (Straße Richtung Kindergarten).

 

  








Bild: Google Maps

 


Sicherheit im Schulsport

 Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

 

Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände (ggf. auch Ohrstecker) während des Sportunterrichts abzulegen, soweit von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können. Im Weigerungsfall entscheidet der Sportlehrer.  


Wichtige Information zur Nutzung von moderner Kommunikationstechnik

 

Seit dem Schuljahr 2025/26 greifen lt. Thüringer Schulgesetz §30 Abs. 3a und § 51 Abs. 6 verpflichtend folgende Maßnahmen:

  • Im Unterricht und Schulhort sowie in den Pausen ist für Schüler/innen die Nutzung privater digitaler Endgeräte untersagt.
  • Die Nutzung ist nur zugelassen, wenn medizinisch nachgewiesene Gründe vorliegen. 

 

 

 

Lehrersprechstunde

Jeder Lehrer führt einmal wöchentlich eine Lehrersprechstunde durch. Bitte benachrichtigen Sie den Lehrer durch Ihr Kind, wenn Sie die Sprechstunde besuchen wollen, da es durch Vertretungsstunden auch zu Verschiebungen kommen kann.

Sollten Sie außerhalb der untenstehenden Zeiten Gelegenheit zu einem Gespräch haben, vereinbaren Sie bitte mit dem entsprechenden Lehrer einen individuellen Termin.

Zur Beratung der Eltern und des Schülers findet mindestens einmal in der Schuleingangsphase sowie mindestens einmal im Schuljahr der Klassenstufe 3 oder 4 ein Gespräch zur persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenz- und Lernentwicklung des Schülers statt. (Thüringer Schulordnung § 59a)

 

 Schulspeisung

 Unser Schüleressen wird zum Preis von 4,40 €/Portion durch die Schulspeisung Erlau, Inh. Frau Kerstin Geyer, angeboten. Die Kassierung erfolgt jeweils montags für die darauffolgende Woche.  

 

Bei Krankheit Ihres Kindes ist eine Abmeldung bis spätestens 8:00 Uhr des laufenden Tages unter der Telefonnummer 036841/534555 (Schulküche) erforderlich, ansonsten kann das Essen nicht verrechnet werden.  

Ansprechpartner:  Frau Kerstin Geyer, Straße der Jugend 3, 98553 Schleusingen/OT Erlau

Telefon:  036841/ 534555  

 Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Schulküche!

 

  

 Kopiergeld

 

Das Kopiergeld beträgt 10,- € im Schuljahr (je Halbjahr 5,- €).  

Es ist immer zu Beginn des Schuljahres beim Klassenlehrer abzugeben.  


Busverkehr    

Ausgeteilte Fahrausweise sind sorgfältig aufzubewahren und bei jedem Einstieg in den Bus (morgens und mittags bzw. nachmittags) bereitzuhalten und der Fahrerin bzw. dem Fahrer zur Sichtkontrolle vorzuzeigen. Bei Verlust des Fahrausweises müssen die Eltern die kostenpflichtige Ausstellung einer Zweitschrift beim Landratsamt Hildburghausen, Amt für Schulverwaltung, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen oder per E-Mail: dressel@lrahbn.thueringen.de beantragen. Zweitschriften müssen von den Eltern persönlich im Landratsamt Hildburghausen zu den Kassenöffnungszeiten der Kreiskasse abgeholt werden. Telefonische Nachfragen zum Busverkehr erhalten Sie im Landratsamt Hildburghausen, Amt für Schulverwaltung, Frau Dreßel unter der Telefonnummer 03685/78184057.


 

 Das Schulamt

Anschrift:   Staatl. Schulamt Südthüringen, Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl

 Telefon:         03681/ 7341-Durchwahl

 

 Internet:       https://schulamt.thueringen.de/sued